Arzthaftung

Arzthaftungsrecht, Arzthaftung, Patientenrecht, Schmerzensgeld, Arztfehler, Kunstfehler, Behandlungsfehler, Ärztepfusch

Das Arzthaftungsrecht stellt den Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Vachek Rechtsanwälte dar. Beim Arzthaftungsrecht geht es insbesondere um die Prüfung von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern oder auch Dokumentationsfehlern und die Durchsetzung von Ansprüchen bei unterbliebener Aufklärung.

Gut für Sie zu wissen: Die Rechtsanwälte Dr. Vachek und Fiedler sind zugleich auch Fachanwälte für Medizinrecht  Sie sind daher ausgewiesene Spezialisten auf ihrem Fachgebiet.

Durch die oft schwerwiegenden Folgen derartiger Fehlverhalten legt die Kanzlei Dr. Vachek Rechtsanwälte viel Wert auf eine gewissenhafte Prüfung und das Beweisen von Behandlungsfehlern, damit Patienten, die aufgrund eines solchen ärztlichen Kunstfehlers womöglich erwerbsunfähig geworden sind, auch zu ihrem Recht kommen.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten ist es für Betroffene wesentlich schwieriger Schadensersatzansprüche - hierbei vor allem Schmerzensgelder - im Arzthaftungsrecht durchzusetzen, da das Rechtsgebiet der Arzthaftung ein sehr komplexes Konstrukt aus juristischer und medizinrechtlicher Materie ist.

Daher ist es besonders wichtig, einen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Anwälte, die ihre Mandanten nur hin und wieder in Arzthaftpflichtsachen vertreten, um Schadensersatz wegen "Ärztepfusch" durchzusetzen, scheitern häufig deswegen, weil ihnen beispielsweise die Erfahrung fehlt, ärztliche Gutachten ob ihrer Richtigkeit hinreichend beurteilen zu können.

Wir unterstützen Patienten bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern. Unsere Kanzlei vertritt dabei vor allem in Süd(ost)bayern, d. h. vor allem in den Landgerichtsbezirken Passau, Deggendorf, Landshut, Regensburg, Traunstein, München I u. II, Ingolstadt und Nürnberg, in Einzelfällen auch bundesweit, ausschließlich die Patientenseite.

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Arzthaftung - Rechtsprechung

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Auswahl diverser Rechtsprechungen auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts, u.a. mit thematischen Schwerpunkten wie Zahlung von Schmerzensgeld, Aufklärungsversäumnissen von Ärzten oder groben Behandlungsfehlern.

Detailansicht zur Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht


Arzthaftung - Verfahrensablauf

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über den Verfahrensablauf im Arzthaftungsrecht aufklären.

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Arzthaftung - Unsere Verfahren

Hier finden Sie eine Auswahl der von den Anwälten unserer Kanzlei geführten Verfahren im Bereich des Arzthaftungsrechts unter Angabe des aufgrund des Behandlungsfehlers erlittenen Verletzungsbildes sowie des erzielten Schmerzensgeldes. Die Fehlverhalten der Mediziner reichen von fehlerhafter Lagerung, über Rippenfrakturen bis hin zum Vergessen von Operationsbesteck oder Tüchern.

Weitere Informationen zu Verfahren im Bereich des Arzthaftungsrechts


Arzthaftung - Schadenspositionen

Im Arzthaftungsrecht wird zwischen immateriellen und materiellen Schäden unterschieden. Bei den immateriellen Schäden geht es primär um den Erhalt von Schmerzensgeldern, die je nach Verletzungsbild (z.B. Querschnittslähmung, Wachkoma, Geburtsschäden ...) anhand von sog. Schmerzensgeldtabellen unterschiedlich ausfallen. Materielle Schäden hingegen setzen konkrete Vermögensschäden voraus.

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Arzthaftung - Medizinrechtliche Beiträge

Unter dieser Rubrik sollen künftig Medizinrechtliche Beiträge zu ärztlichen Behandlungsfehlern veröffentlicht werden, um Leser sensibler auf die Gefahren zu machen, die in Krankenhäusern und Arztpraxen lauern. Ein 1. Beitrag widmet sich dem Thema der unnötigen Operationen.
 

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